Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

 

1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der PASAMONIK & SCHICKERLING GbR (»P&S«).

 

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen Ihrerseits (insbesondere Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil – auch dann nicht, wenn P&S ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen erbringt.

 

1.3 Diese AGB richten sich an Unternehmerinnen und Unternehmer (§ 14 BGB). Soweit im Einzelfall Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (§ 13 BGB) geschlossen werden und einzelne Bestimmungen diesen gegenüber nicht anwendbar sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

2 Vertragsschluss

 

2.1 Angebote von P&S beschreiben Leistungsumfang, Zeitrahmen und Vergütung und sind einen Monat ab Ausstellungsdatum gültig.

 

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot in Textform bestätigen. Beginnt P&S auf Ihren Wunsch bereits vor Zugang einer ausdrücklichen Bestätigung mit der Leistungserbringung, gilt dies als Vertragsschluss auf Grundlage des Angebots.

 

2.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

 

3 Leistungen und Mitwirkung

 

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

 

3.2 Sie stellen die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen; ist eine Leistungserbringung wegen ausbleibender Mitwirkung nicht sinnvoll möglich, kann P&S die Arbeiten bis zur Klärung oder Nachholung der Mitwirkung unterbrechen. Daraus entstehender Mehraufwand wird von Ihnen getragen.

 

3.3 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung in Textform. Soweit dadurch zusätzlicher Aufwand entsteht, wird dieser gesondert vergütet. Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich in angemessenem Umfang.

 

3.4 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Vergütung die beschriebenen Leistungen einschließlich der üblichen, projektgemäßen Überarbeitungen und Abstimmungen. Darüber hinausgehender Aufwand für zusätzliche Überarbeitungen oder Abstimmungen wird gesondert in vergütet.

 

4 Vergütung und Zahlung

 

4.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.

 

4.2 Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu zahlen, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

 

4.3 Vereinbarte Abschläge, Raten oder Teilrechnungen werden zu den im Angebot genannten Zeitpunkten oder mit Erreichen des jeweiligen Leistungsstands fällig.

 

4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. P&S ist darüber hinaus berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen in angemessenem Umfang zurückzustellen, sofern hierdurch berechtigte Interessen Ihrerseits nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

 

5 Reisekosten, Raummieten und Auslagen

 

5.1 Notwendige Reise-, Übernachtungs- und Raumkosten werden nach vorheriger Abstimmung berechnet, soweit sie nicht im Angebot pauschal enthalten sind.

 

5.2 Sonstige Auslagen und Fremdkosten werden berechnet, wenn sie vorab abgestimmt oder im Angebot vorgesehen sind.

 

6 Abnahme von Arbeitsergebnissen

 

6.1 Liefert P&S ein abgrenzbares Arbeitsergebnis, prüfen Sie dieses innerhalb von zehn Werktagen und teilen etwaige wesentliche Mängel in Textform mit.

 

6.2 P&S behebt berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist. Anschließend prüfen Sie erneut innerhalb von fünf Werktagen.

 

6.3 Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine Rückmeldung, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. Unerhebliche Abweichungen sowie bloßes Nichtgefallen stehen der Abnahme nicht entgegen.

 

6.4 Weiterer Überarbeitungsbedarf, der über die Behebung der gemeldeten Mängel hinausgeht, wird als Zusatzleistung gesondert beauftragt.

 

6.5 Beratungs-, Workshop-, Mentoring- und vergleichbare Dienstleistungen gelten mit ihrer Erbringung als vertragsgemäß geleistet, sofern nicht ausdrücklich ein abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart ist.

 

7 Nutzungsrechte

 

7.1 P&S räumt Ihnen an den für Sie erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung unbeschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein, soweit nicht anders vereinbart.

 

7.2 Allgemeine Methoden, Vorgehensweisen, Templates, Tools, Prompts, Systematiken und Know-how verbleiben bei P&S. Dies gilt auch dann, wenn sie bei der Erstellung der Arbeitsergebnisse verwendet wurden.

 

7.3 Entwürfe, Vorstufen, Zwischenergebnisse, Varianten und nicht ausgewählte Arbeitsfassungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von P&S genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

8. Vertraulichkeit und Referenzen

 

8.1 Beide Seiten wahren die Vertraulichkeit aller Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.

 

8.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind.

 

8.3 P&S nennt Sie und das Projekt als Referenz nur nach vorheriger Anfrage und mit Ihrer Zustimmung. Sie können eine erteilte Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

9 Zusammenarbeit mit externen Fachkräften

 

9.1 P&S ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte externe Fachkräfte einzusetzen.

 

9.2 Soweit externe Fachkräfte im Auftrag von P&S tätig werden, bleibt P&S Ihre vertragliche Ansprechpartnerin und haftet für deren Leistungen wie für eigenes Handeln.

 

9.3 Soweit für die Auftragsabwicklung erforderlich, ist P&S berechtigt, projektbezogene Informationen einschließlich personenbezogener Daten an externe Fachkräfte weiterzugeben. P&S stellt sicher, dass diese in angemessener Weise auf Vertraulichkeit und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen verpflichtet werden.

 

10 Haftung

 

10.1 P&S haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet P&S nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, begrenzt auf die Nettovergütung des jeweiligen Auftrags.

 

10.2 P&S schuldet, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, keinen bestimmten Erfolg. Dies gilt insbesondere für den Abschluss eines Verlagsvertrags, den Umfang einer Verwertung oder den Markterfolg eines Projekts.

 

11 Laufzeit, Kündigung und Terminverschiebungen

 

11.1 Projektverträge enden mit Leistungserbringung. Fortlaufende Leistungen können von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

11.2 Bei Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Dies gilt auch für bereits begonnene Vorbereitungs-, Konzeptions- und Abstimmungsleistungen, bereits angefallene Fremd- und Reisekosten sowie für verbindlich reservierte Termine, soweit diese nicht mit angemessenem Vorlauf anderweitig genutzt werden können.

 

11.3 P&S ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Fristsetzung ausbleibt oder fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht ausgeglichen werden.

 

11.4 Fest vereinbarte Termine können im Einvernehmen verschoben werden. Können Termine aus nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, stimmen die Parteien einen Ersatztermin ab. Bei kurzfristiger Absage oder Verschiebung fest vereinbarter Termine mit weniger als zehn Werktagen Vorlauf kann P&S den dadurch entstandenen und nicht vermeidbaren Aufwand sowie bereits angefallene Kosten berechnen.

 

12 Schlussbestimmungen

 

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12.2 Gerichtsstand für Unternehmerinnen und Unternehmer ist Köln.

 

12.3 P&S verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Details regelt die Datenschutzerklärung auf der Webseite von P&S.

 

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben diese AGB im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

 

 

  1. Stand: März 2026
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